Der Vorstand besteht aus maximal fünf Personen, davon ein/e Vorsitzende/r, ein/e Geschäfts-führer/in und der/die Schatzmeister/in.
Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit von der Kommission gewählt. Seine Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre.
Der/die Vorsitzende leitet die Arbeitssitzungen der Kommission, erarbeitet die Tagesord-nung für diese Sitzungen und berät den/die Geschäftsführer/in bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftstelle.
Die Geschäftsstelle sorgt in Konsultation mit dem/der Vorsitzenden und dem Vorstand der Kommission für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern.